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Schlaglichter aus dem LWL-Gründungsjahr 1953

2013 wurde der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) 60 Jahre alt. Dieses Jubiläum hat der LWL mit einer Reihe von Aktivitäten gefeiert. Höhepunkt war eine gemeinsame Festveranstaltung von LWL und Landschaftsverband Rheinland (LVR) am 2. Oktober in Münster mit Ministerpräsidentin Hannelore Kraft. Daneben gab es eine Wanderausstellung, die mit 60 Einblicken in die Arbeit des LWL die 60 Jahre des Verbands beleuchtet hat, Informationen im Internet, eine Vielzahl von Veranstaltungen in ganz Westfalen-Lippe sowie verschiedene Aktionen von LWL-Dienststellen. In diesem Rahmen steuerte das Archiv des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (Archiv LWL) in Kooperation mit der Pressestelle eine kleine Serie mit Artikeln zum LWL-Gründungsjahr 1953 bei, um so schlaglichtartig einige historische Aspekte zu beleuchten.

Die Schlaglichter

Erster LWL-Etat umfasste 171 Millionen D-Mark

Am 1. Oktober 1953 wurden die Aufgaben des Provinzialverbandes Westfalen auf den Landschaftsverband Westfalen-Lippe übertragen. Der erste eigenständige LWL-Haushalt für das Haushaltsjahr 1954 hatte ein Volumen von insgesamt 171 Millionen D-Mark. Rund 70 Millionen D-Mark - das entspricht 41 Prozent des Gesamthaushaltes - entfielen daraus auf die damals sogenannte Fürsorge und Jugendhilfe, dazu zählte die Fürsorge für Menschen mit Behinderungen, die Tuberkulosehilfe, die Kriegsfolgenhilfe und die Unterhaltung von Förderschulen. Für den Straßenbau wurde der zweitstärkste Posten, ein Budget von rund 61 Millionen D-Mark, eingeplant.

Kreisdiagramm mit den Aufwendungen des LWL in Millionen D-Mark nach dem Haushaltsplan 1953.

Aufwendungen in Millionen D-Mark nach dem Haushaltsplan des Rechnungsjahres 1954. (Grafik: LWL-Archivamt)

2013 steht dem LWL ein Haushalt von rund 2,81 Milliarden Euro zur Verfügung. 88 Prozent des Haushalts fließen auf gesetzlicher Grundlage in soziale Aufgaben, vor allem in die sogenannte Eingliederungshilfe - die Sozialhilfe für Menschen mit Behinderung.

Kreisdiagramm mit dem LWL-Etat von 2013.

Der LWL-Etat hat 2013 ein Gesamtvolumen von rund 2,81 Milliarden Euro (Grafik: LWL).

Diagramm mit den Gesamtvolumen der LWL-Etats nach den Haushaltsplänen von 1953 bis 2013,

Die Gesamtvolumen der LWL-Etats nach den Haushaltsplänen 1953-2013 (Grafik: LWL-Archivamt).

Quellen: LWL-Archivamt 202/588, 203/1

Bildnachweis: LWL/Klose

Bernhard Salzmann: Kämpfer für Westfalen

Er war der erste Direktor des 1953 neu gegründeten LWL: Bernhard Salzmann. Und zu einem erheblichen Teil ist es sein Verdienst, dass die Landschaftsverbände die Nachfolge der vorherigen Provinzialverbände als Institutionen der kommunalen Selbstverwaltung antraten.

Geboren am 14. März 1886 in Siegen, absolvierte Salzmann nach dem Abitur ein Jurastudium. Er war Soldat im Ersten Weltkrieg und setzte nach Kriegsende seine juristische Karriere fort. 1920 trat er in Landesversicherungsanstalt Westfalen ein. Bereits 1921 wurde er hier Kämmerer und übernahm diese Position 1939 auch beim Provinzialverband.

Bernhard Salzmann war es, der in den Wirren des Kriegsendes im Frühjahr 1945 die Verwaltungstätigkeit des Verbandes fortführte und während des Einmarsches der Alliierten im Frühjahr 1945 aus Eigeninitiative den Posten des Landeshauptmanns übernahm, wozu ihn die Militärregierung schließlich am 2. Juni 1945 offiziell berief. Salzmann galt bei der britischen Besatzungsmacht als politisch unbelastet, da er niemals Mitglied der NSDAP war. Die Briten schätzten seine große Erfahrung im Verwaltungswesen sowie seine umfangreichen Landeskenntnisse.

Bernhard Salzmann am Schreibtisch.

Bernhard Salzmann am Schreibtisch (Foto: LWL)

In einem Rundschreiben an alle Dienststellen des Provinzialverbandes äußerte sich Salzmann nach seiner Berufung wie folgt:

„Das Amt ist mir übertragenworden in schicksalsschwerster Stunde unseres westfälischen Landes und unseres deutschen Volkes, in einer Zeit, in der durch das unverantwortliche verbrecherische Verhalten derjenigen, die sich als Führer ausgaben, ohne Führer zu sein, ein furchtbares Elend über das deutsche Volk und Land hereingebrochen ist. Es gilt jetzt all die Schäden zu heilen und dahin zu wirken, dass wir durch unermüdliche Arbeit unserm Volk in der Welt die Achtung wieder gewinnen, die ihm jetzt versagt wird."

In den folgenden Jahren stemmte sich der Landeshauptmann immer wieder gegen Pläne, die eine politische oder administrative Aufspaltung vorsahen. Trotz der Widerstände durch die Landesregierung schuf Salzmann einen „vorläufigen Provinzialausschuss", den kommunale Vertreter aus allen Teilen Westfalens auf der Hohensyburg legitimierten.

Nachdem 1953 die Landschaftsverbandsordnung verabschiedet wurde, die Landschaftsversammlung ihre Arbeit aufnahm und Westfalens kommunale Selbstverwaltung auf sicheren Füßen stand, nahm der Landeshauptmann 1954 seinen Abschied.

Bernhard Salzmann starb am 11. Februar 1959 in Münster.

Quelle: LWL-Archivamt 911/94, 132/945

Fotos: LWL

Direktor statt Landeshauptmann und Integration des Landes Lippe: Die Verabschiedung der Landschaftsverbandsordnung 1953

Am 6. Mai 1953 verabschiedete der Landtag Nordrhein-Westfalen die Landschaftsverbandsordnung – die Grundlage für die Bildung der zwei Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen. Ihr Wirkungskreis orientierte sich an dem der vormaligen Provinzialverbände.

Die Auseinandersetzung um den Erhalt der regionalen Selbstverwaltung in Westfalen und im Rheinland zog sich über zwei Landtagswahlperioden hin. Aus der siebenjährigen Diskussion werden zwei exemplarische Punkte vorgestellt:

Landeshauptmann oder Direktor?

Eine leidenschaftliche Debatte entfachte im Kommunalpolitischen Ausschuss die Frage nach der Bezeichnung des Hauptverwaltungsbeamten. Im Provinzialverband Westfalen galt seit 1889 der Titel „Landeshauptmann“, der auch noch in den Vorlagen zur zweiten Lesung zur Landschaftsverbandsordnung im Landtag gebraucht worden war. Letztlich entschied das Parlament sich jedoch für „Direktor des Landschaftsverbandes“.

Josef Schrage, Vorsitzender des Kommunalpolitischen Ausschusses im Landtag

Josef Schrage war ein Verfechter der regionalen Selbstverwaltung. Er war Vorsitzender des Kommunalpolitischen Ausschusses im Landtag, der sich von 1949 bis 1953 mit der Landschaftsverbandordnung beschäftigte. Das Foto zeigt Josef Schrage als Landrat des Kreises Olpe (1946-1953) in seinem Arbeitszimmer. (Foto: Kreisarchiv Olpe)

Die Motive für diese Änderung waren unterschiedlich: Der militärische Charakter des Begriffes Hauptmann spielte dabei weniger eine Rolle, als Überlegungen, dass der Titel eines Landeshauptmanns in der ehemaligen preußischen Provinzialverwaltung hoheitliche Funktionen eingeschlossen hatte, über die der Hauptverwaltungsbeamte des Landschaftsverbandes nun nicht mehr verfügte. Auch befürchtete man, die Bezeichnung Landeshauptmann könnte zu Interpretationen über staatliche Funktionen des Amtes führen.

In der abschließenden Landtagssitzung wurde der Antrag der CDU, das gewählte „Wortungeheuer“ Direktor des Landschaftsverbandes durch die „volkstümliche, mit Achtung und Autorität ausgestattete“ Bezeichnung Landeshauptmann zu ersetzen, bei fünf Enthaltungen knapp mit 87 zu 88 Stimmen abgelehnt.

Sechs Jahre nach Verabschiedung der Landschaftsverbandsordnung unternahm die FDP 1959 einen weiteren Versuch, die Bezeichnung „Landeshauptmann“ wieder einzusetzen. Als Begründung wurde angeführt, dass sich der Begriff „Direktor des Landschaftsverbandes“ nicht im Bewusstsein der Menschen etabliert habe. Der Antrag wurde jedoch im Landtag abgelehnt.

Land Lippe: eigener Landschaftsverband oder Teil des LWL?

Die Einbeziehung des vormals selbstständigen Landes Lippe in das Konstrukt der kommunalen Selbstverwaltung war ebenfalls Gegenstand der Auseinandersetzungen. Zur Debatte stand, neben dem westfälischen und dem rheinischen auch einen lippischen Landschaftsverband zu bilden. Schließlich entschied man sich, das Land Lippe in die landschaftliche Selbstverwaltung zu übernehmen und dies auch im Titel abzubilden: Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Der Landschaftsverband verpflichtete sich gleichzeitig mit dem Landesverband Lippe im Rahmen der allgemeinen landschaftlichen Kulturpflege zusammenzuarbeiten.

„Innere Einheit auf Verwaltungsebene bestätigt"

Zum Stellenwert der Landschaftsverbandsordnung für den Landesteil Westfalen äußerte sich der damalige erste LWL-Direktor Bernhard Salzmann im Westfalenspiegel vom Oktober 1953:

“Fragt man nach der Bedeutung der neuen Landschaftsverbandsordnung für Westfalen, so muß an erster Stelle erwähnt werden, daß diese stets vorhanden gewesene innere Einheit durch Gesetz nun auch auf der verwaltungsmäßigen Ebene für das kommunale Leben bestätigt ist."

Die Landschaftsverbandsordnung wurde in den letzten 60 Jahren mehrfach modifiziert und auch des Öfteren grundlegend infrage gestellt, sie ist aber bis heute das Fundament der kommunalen Selbstverwaltung.

Quellen:

LWL-Archivamt:

  • Archiv LWL: 843/2075; 115/177; 141/302; 911/90
  • Bibliothek: Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12. Mai 1953

LWL-Bibliothek:

  • Stenographische Berichte der 2. Wahlperiode des Landtages 1950-54
  • Drucksachen des Landtages der 2. Wahlperiode 1950-54

Das LWL-Landeshaus - Sitz der regionalen Selbstverwaltung

Collage des alten und neuen Landeshauses nebeneinander.

Das alte Landeshaus wurde 1901 fertiggestellt und im Zweiten Weltkreig in Teilen zerstört. Rechts: Das Landeshaus heute. (Fotos: LWL/Medienzentrum und LWL/Arendt)

Eine V-förmige Anlage vieler schlichter Baukuben in Sandstein und Backstein, so präsentiert sich das LWL-Landeshaus an seinem Standort mitten in Münster aus der Vogelperspektive. Bereits seit Beginn des 20. Jahrhunderts ist es hier zwischen Warendorfer Straße, Karlstraße und Fürstenbergstraße angesiedelt. Den Beschluss, an dieser Stelle zu bauen, fasste der Provinziallandtag im Februar 1896. Die ursprünglichen Räumlichkeiten im Ständehaus am Dom erwiesen sich zunehmend als unzureichend. 1898 begannen die Bauarbeiten und 1901 wurde das Gebäude, das dem Stil der Neurenaissance entsprach, in Betrieb genommen. Es diente als Tagungsort und als Sitz der Geschäftsräume des Provinzialverbandes, dem Vorgänger des LWL.

Im Zweiten Weltkrieg wurde das Landeshaus durch Luftangriffe auf Münster massiv beschädigt. Ende Oktober 1944 mussten Dienststellen der Provinzialverwaltung nach Büren verlegt werden. Nach Kriegsende zog die Verwaltung im Juli 1945 zurück nach Münster. Als provisorische Ausweichunterkünfte dienten beispielsweise die ehemalige Rüstungsinspektion am heutigen Schlossplatz oder der erhaltene Teil der Provinzialheilanstalt Münster.

„Wille zum Fortbestand der kommunalen Selbstverwaltung in Westfalen"

Die Planungen für den Wiederaufbau des Landeshauses begannen 1948 durch den Architekten Prof. Werner March, der unter anderem auch das Olympiastadion in Berlin entworfen hatte. Das Landeshaus wurde nicht nur für die Unterbringung der Verwaltung instandgesetzt, das Gebäude sollte auch ein Zeichen für den „Willen zum Fortbestand der kommunalen Selbstverwaltung in Westfalen“ sein.

1950 wurde aufgrund der Bedeutung und des Umfangs der Arbeiten ein „Bauausschuss für den Wiederaufbau des Landeshauses“ gebildet, der in seiner ersten Sitzung am 4. August 1950 den sofortigen Beginn der Arbeiten beschloss. Erhalten gebliebene Gebäudeteile sollten möglichst in den Neubau integriert werden, trotzdem unterschied sich das neue Gebäude optisch von seinem Vorgänger. Die Arbeiten zogen sich bis zur Fertigstellung des Hauptbaus an der Warendorfer Straße (heute Freiherr-vom-Stein-Platz) im Jahre 1954 hin.

„Gutes Klima im Landeshaus"

Am 21. Januar 1964 äußerte sich Landesrat Josef Ostermann in einem Schreiben an Werner March:

„Nachdem wir nun über 10 Jahre im Landeshaus arbeiten, können wir mit Dank feststellen, dass sich Ihre Planung aufs Beste bewährt hat. ... Wir sind besonders glücklich darüber, dass das Landeshaus von Ihnen damals zwar durchaus modern, aber doch auch “konservativ“ entworfen wurde. Das gute abgewogene Verhältnis von Wand zur Öffnung macht das Leben im Landeshaus sowohl im Winter wie im Sommer sehr angenehm. Und so herrscht im Landeshaus wirklich in jeder Beziehung ein gutes Klima.“

Plakette von 1953 am Landeshaus zur Erinnerung an dessen Wiederaufbau.

Am 5. August 1953 wurde zur Erinnerung an den Wiederaufbau des Landeshauses eine Urkunde im Glockenturm eingemauert und eine Plakette angebracht. (Foto: LWL/Sagurna)

2010 wurden Teile des Landeshauses, unter anderem die Fürstenbergstraße 15, der Freiherr-vom-Stein-Platz 1, die Karlstraße 3 sowie die Karlstraße 19-29 in die Denkmalliste der Stadt Münster eingetragen.

Mehr Informationen zur Architektur und Geschichte des LWL-Landeshauses gibt es im folgenden Infoflyer zum Tag des offenen Denkmals 2012: Download: Flyer zum Tag des offenen Denkmals 2012 (PDF, nicht barrierefrei).

Quellen:

  • Archiv LWL 911/25; 130/832; 130/1370
  • Denkmalpflege in Westfalen-Lippe. Aufsätze und Berichte der Jahre 2005 - 2009, in: Westfalen 88(2010)

Im Schwebezustand: Der Provinzialverband zwischen 1946 und 1953

Nach dem Zusammenbruch des Nationalsozialismus 1945 stand die provinzielle Selbstverwaltung vor einer Neuordnung. Die britische Militärregierung ernannte zwar am 2. Juli 1945 Bernhard Salzmann zum vorläufigen Landeshauptmann des Provinzialverbandes. Noch fehlte jedoch eine demokratische Verankerung durch ein Westfalenparlament und der grundsätzliche Rückhalt durch kommunale Mitgliedskörperschaften.

Versuche des Provinzialverbandes, das Land zur Bestellung eines Provinzialausschusses zu bewegen, scheiterten. Im August 1946 verfügte die britische Besatzungsmacht vielmehr die Zusammenlegung des nördlichen Rheinlands und Westfalens zum neuen Land Nordrhein-Westfalen. Den preußischen Staat hatten die Alliierten aufgelöst. Bernhard Salzmann wollte trotz des damaligen verfassungsmäßigen Schwebezustandes des Provinzialverbandes dessen Aufgabenwahrnehmung sichern und kommunale Repräsentanten an der Arbeit beteiligen. Er berief einen Vorläufigen Ausschuss der Provinzialverwaltung ein, der am 4. Juli 1947 erstmalig zusammentraf.

So begleitete eine Art ersatzparlamentarisches Gremium die Arbeit des Landeshauptmannes, das zuerst "Vorläufiger Provinzialausschuss” genannt wurde. Eine Billigung durch den Innenminister erfolgte jedoch nicht. Vielmehr erkannte dieser mit einem Erlass vom 26. Mai 1948 den Ausschuss als “Beratenden Ausschuss des Provinzialverbandes” an. Dessen umfänglichen Beschlüsse regelten den Fortgang der vielfältigen Aufgabenbereiche des Provinzialverbandes in der Nachkriegszeit. Lediglich bei der Festsetzung des Haushaltsplans und bei der Bestellung des Personals war die Landesregierung zuständig.

Erst sieben Jahre später wurde 1953 mit dem Inkrafttreten der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen der mehr oder minder provisorische Zustand mit einer neuen Rechtsordnung etabliert.

Quellen:

  • Archiv LWL, Best. 140, Nrn. 159-197
  • Helmut Naunin: Wiederaufbau in Westfalen 1945-1951, Dortmund 1952
  • Janbernd Oebbecke: Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe in der Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. Überlegungen zur Begründung und Stellung eines singulären Verwaltungsträgers, in: Selbstverwaltung und Herrschaftsordnung, hrsg. von Karl Teppe, Münster 1987

Bildnachweis: LWL

Die neue Landschaftsversammlung startete 1953 mit Gottes Segen

Mit Gottesdiensten begann am 4. November 1953 der erste Sitzungstag der neu gegründeten LWL-Landschaftsversammlung. Die Abgeordneten knüpften damit an die Tradition der westfälischen Provinziallandtage an.

Der katholische Gottesdienst fand in der Marienkapelle des Domes statt. Dompropst Clemens Echelmeyer ermahnte die Abgeordneten in seiner Predigt, immer wieder den Blick ins Volk zu richten, um dessen Nöte und Sorgen kennen zu lernen.

Der evangelische Gottesdienst wurde in der Apostelkirche von Pfarrer Georg Gründler abgehalten. In seiner Predigt ging Gründler auf das Thema Gerechtigkeit ein:

„Gott der Herr möge dieser neuen Landschaftsversammlung und der neuen Landschaftsverwaltung vom Geist der Wahrheit, vom Geist der Liebe, vom großem Schatz der Gerechtigkeit etwas geben, die darin das Volk erhöht, daß allen, auch den Verantwortlichen im Volk, hilft gerecht zu werden, an Sachen, an Menschen und an Gott.“

An den Gottesdienst schlossen sich die Fraktionssitzungen der Parteien an, bevor die erste Tagung der Landschaftsversammlung um 15:05 Uhr im Landeshaus begann. Die Versammlung bestand 1953 aus 100 Mitgliedern: 35 von der CDU, sechs vom Zentrum, 29 von der SPD, zwölf von der FDP, vier vom Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten (BHE) sowie vier von der KPD.

Zu Beginn der ersten Sitzung hielt der damalige NRW-Innenminister, Dr. Franz Meyers, eine Ansprache, in der er versprach „stets zur Verfügung zu sein, wo staatliche Hilfe benötigt wird, und in der Hoffnung, daß Ihr heute anhebendes Wirken für die Bevölkerung des Landschaftsgebietes und darüber hinaus für das ganze Land Nordrhein-Westfalen segenreich sein wird“. In dieser Sitzung wurde Kurt Jacobi zum Vorsitzenden der Landschaftsversammlung und Heinrich Drake zu seinem Stellvertreter gewählt.

Quellen: Archiv LWL 115/177, 103/1, 843/53

Bildnachweis: LWL/Medienzentrum

 

Das Westfalenlied: Ein Symbol der Region

Westfalenflagge, Westfalenwappen und auch das Westfalenlied: Der Kampf um den Erhalt der regionalen Selbstverwaltung in Westfalen von 1946 bis 1953 wurde von Symbolen begleitet. In ihnen spiegelt sich sowohl die Identität des Verbandes als auch die Identifikation mit Westfalen wider.

Der Text des Westfalenliedes wurde 1869 von Ernst Ritterhaus geschrieben sowie im selben Jahr von Peter Johann Peters vertont. Im Dezember 1953 war es im neu erbauten Glockenspielturm des Landeshauses in Münster eines der ersten Lieder, das die 28 Stahlglocken spielten.

Ende der 1950er Jahre wurde das Westfalenlied von vielen Bürgerinnen und Bürgern als nicht mehr zeitgemäß empfunden. 1959 veröffentlichte Heinrich Luhmann seinen Text „Westfalenland“, welcher nach Meinung der Zeitschrift „Westfalenspiegel“ „...geeignet sein könnte, die Nachfolge der Verse von Emil Ritterhaus anzutreten.“ Dies war der Grundstein einer Diskussion, die hauptsächlich über den „Westfalenspiegel“ geführt wurde. Es gab damals sowohl positive als auch negative Reaktionen zu der Idee, ein neues Westfalenlied zu etablieren. Auch der WDR nahm sich dieser Thematik an und sendete am 6. April 1960 eine 30-minütige Radiosendung unter dem Titel „Altes oder neues Westfalenlied? Vom Mythos zur Wirklichkeit“. Die vom „Westfalenspiegel“ beförderte Diskussion wurde in der Augustausgabe 1960 trotz vieler Leserreaktionen für beendet erklärt.

Hintergrund zum Glockenspiel im Landeshaus:

Zum Wiederaufbau des Landeshauses stiftete der Bochumer Verein für den Neubau des westfälischen Landeshauses als Zeichen der Verbundenheit der arbeitenden Bevölkerung im westfälischen Revier mit der westfälischen Selbstverwaltung ein Glockenspiel mit 28 Stahlglocken im Turm des Landeshauses an der Fürstenbergstraße, der im Volksmund in Anspielung an die Verdienste des Landeshauptmanns Bernhard Salzmann „St. Bernhards Kathedrale“ genannt wurde. Dieses Glockenspiel erklang zum ersten Mal am 22. Dezember 1953 um 12 Uhr. Es wurden mehrere Lieder gespielt, so „Nun danket alle Gott“, „Glückauf, glückauf“ und auch das „Westfalenlied“.

Quellen:

  • Archiv LWL: 115/177, 110/309, 908/25
  • Bibliothek LWL-Archivamt: XC 5/8, XC 5/9

Bildnachweis: LWL

Text des Westfalenliedes von Ernst Ritterhaus

Ihr mögt den Rhein, den stolzen, preisen,
der in dem Schoß der Reben liegt.
Wo in den Bergen ruht das Eisen,
da hat die Mutter mich gewiegt.
Hoch auf dem Fels die Tannen stehn,
im grünen Tal die Herden gehn,
als Wächter an des Hofes Saum
reckt sich empor der Eichenbaum.
Da ist's, wo meine Wiege stand,
o grüß dich Gott, Westfalenland!

Wir haben keine süßen Reden
und schöner Worte Überfluss,
und haben nicht so bald für jeden
Den Brudergruß und Bruderkuss.
Wenn du uns willst willkommen sein,
so schau auf's Herz, nicht auf den Schein,
und sieh uns grad hinein ins Aug' -
Gradaus, das ist Westfalenbrauch!
Es fragen nicht nach Spiel und Tand
Die Männer im Westfalenland.

Und uns´re Frauen, uns´re Mädchen,
mit Augen, blau wie Himmelsgrund,
sie spinnen nicht die Liebesfädchen
zum Scherz nur für die müß'ge Stund'!
Ein frommer Engel Tag und Nacht
Hält tief in ihrer Seele wacht,
und treu in Wonne, treu im Schmerz
bleibt bis zum Tod ein liebend Herz. -
Glückselig, wessen Arm umspannt
Ein Mädchen aus Westfalenland! -

Behüt dich Gott, du rote Erde,
du Land von Wittekind und Teut!
Bis ich zu Staub und Asche werde,
mein Herz sich seiner Heimat freut.
Du Land Westfalen, Land der Mark,
wie deine Eichenstämme stark,
dich segnet noch der blasse Mund
Im Sterben, in der letzten Stund'!
Land zwischen Rhein und Weserstrand,
O grüß dich Gott, Westfalenland!

Quelle:

  • Bibliothek LWL-Archivamt: XC 5/49